Geldspielgeräte
Nur mit PTB-Siegel
Jedes legal in Spielhallen und der Gastronomie betriebene Geldspielgerät muss in Deutschland das Signet der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tragen. Es bedarf also einer Prüfung und Zulassung durch diese Bundeseinrichtung mit Hauptsitz in Braunschweig. Und das muss auch nach außen für Behördenkontrollen kenntlich sein. Deshalb befindet sich auf der Front jedes Geldspielgerätes die sogenannte Zulassungskulisse: Hier ist das amtliche PTB-Siegel mit Zulassungsnummer des Gerätes, der Bauart, dem Zulassungsinhaber sowie der Gültigkeit der Zulassung auf den ersten Blick ablesbar. Jede Gerätebauart, die LÖWEN ENTERTAINMENT in Bingen produziert, durchläuft das Prüfverfahren und kommt erst danach auf den Markt.
Die PTB hat viele Aufgaben. Zum einen ist sie das nationale Metrologieinstitut der Bundesrepublik Deutschland und genießt als zweitgrößtes Metrologieinstitut der Welt in der Forschung international hohes Ansehen. Sie ist auch Dienstleisterin für Wissenschaft und Wirtschaft, denn in all diesen Bereichen sind zuverlässige Messungen essenziell.
Die PTB spielt auch eine zentrale Rolle bei der Prüfung von gewerblichen Geldspielgeräten, die in Deutschland strikten gesetzlichen Einschränkungen unterliegen. Soweit diese technischer Natur sind, erfolgt in der PTB eine Prüfung im Rahmen von Bauartzulassungsverfahren. Denn Geldspielgeräte sind in ihrem Kern Computer neuester Bauart. Die Prüfungen unterscheiden sich in ihren Zielstellungen und verwendeten Verfahren daher nicht wesentlich von der Prüfung von IT-Komponenten in Messsystemen. Die Vorgehensweisen sind ähnlich. Das betrifft zum Beispiel die hard- und softwarebasierten Schutzmaßnahmen vor unautorisierten Veränderungen. Die Prüfungen sind sehr anspruchsvoll und passen sich an die laufenden technologischen Entwicklungen an.
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